Frage
Ich werde in naher Zukunft einen Hufschmiedebetrieb übernehmen und lese mich daher momentan in rechtliche und wirtschaftliche Bereiche ein. Unter anderem ist mir aufgefallen, dass der Betrieb momentan bei der HWK gelistet ist, obwohl sich der Beruf des Hufschmiedes nicht in der Handwerksrolle befindet. Womöglich ist dies der Fall, da der Zweig des Hufbeschlags erst später zu dem bestehenden Schlossereibetrieb hinzugefügt wurde. Nun ist meine Frage, wie ich dies handhaben sollte, da der Betrieb aktuell lediglich den Hufbeschlag ausübt, jedoch auch mit festem Standort (Schmiede etc.). Momentan ist das Metallbaugewerbe als Ruhendes eingetragen. Soll/muss/kann ich aus der HWK austreten? Wenn ja, wo muss ich ansonsten anmelden? Ist es bei Wechsel (Kernbereich Hufbeschlag) erlaubt, kleiner Schmiede-/Schlosserarbeiten auszuüben/abzurechnen? Und ist es erlaubt, den Betrieb mobil wie auch stationär (Schmiede-Beschlagsplatz-Werkstatt) zu betreiben?