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Hufschmiedebetrieb übernehmen: Voraussetzungen?

Frage

Ich werde in naher Zukunft einen Hufschmiedebetrieb übernehmen und lese mich daher momentan in rechtliche und wirtschaftliche Bereiche ein. Unter anderem ist mir aufgefallen, dass der Betrieb momentan bei der HWK gelistet ist, obwohl sich der Beruf des Hufschmiedes nicht in der Handwerksrolle befindet. Womöglich ist dies der Fall, da der Zweig des Hufbeschlags erst später zu dem bestehenden Schlossereibetrieb hinzugefügt wurde. Nun ist meine Frage, wie ich dies handhaben sollte, da der Betrieb aktuell lediglich den Hufbeschlag ausübt, jedoch auch mit festem Standort (Schmiede etc.). Momentan ist das Metallbaugewerbe als Ruhendes eingetragen. Soll/muss/kann ich aus der HWK austreten? Wenn ja, wo muss ich ansonsten anmelden? Ist es bei Wechsel (Kernbereich Hufbeschlag) erlaubt, kleiner Schmiede-/Schlosserarbeiten auszuüben/abzurechnen? Und ist es erlaubt, den Betrieb mobil wie auch stationär (Schmiede-Beschlagsplatz-Werkstatt) zu betreiben?

Antwort

Die selbständige Tätigkeit als „Hufbeschlagschmied“ ist tatsächlich keine Tätigkeit, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert. Vor Jahren allerdings war diese Tätigkeit dem Metallbauer-Handwerk zugeordnet, daher wird dies im geschilderten Betrieb noch so sein.

Wenn Sie gar nicht vorhaben, als Metallbauer zu arbeiten, können Sie natürlich aus der Handwerkskammer austreten. Was Sie dabei wissen müssen: Eine Kammerzugehörigkeit wird dadurch nicht „vermieden“ - als Gewerbebetrieb werden Sie dann IHK-Mitglied. Wenn Sie ohnehin vorhaben, „kleinere Schmiede-/Schlosserarbeiten auszuüben“ bleiben Sie besser direkt in der HWK. Ausüben können Sie die Tätigkeit mobil wie auch stationär.

Sie wissen sicher, dass Sie den Regelungen des Gesetzes über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG) unterliegen und zumindest den Lehrgang „Huf- und Klauenbeschlag“ nachweisen müssen.

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
August 2017

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