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Bestehende Hebammenpraxis in Yogastudio integrieren: Unternehmensbezeichnung?

Frage

Ich beabsichtige eine bestehende Hebammenpraxis (nur Firma nicht die Räumlichkeiten) zu übernehmen und diese in die Räumlichkeiten meines bestehenden Yogastudios zu integrieren. Ich selbst bin keine Hebamme und wäre Eigentümerin der Praxis. Die freiberuflichen Hebammen arbeiten zu Hause bei den Kundinnen (nicht vor Ort in der Praxis) und rechnen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab.

Vor Ort im Yogastudio/ Hebeammenpraxis werden Kurse angeboten (z.B. Geburtsvorbereitung, Babymassage, Schwangerenyoga, Rückbildungskurse etc.), welche teilweise von mir selbst bzw. von freiberuflichen Kursleiterinnen unterrichtet werden.

Muss ich Auflagen erfüllen, um das Unternehmen weiterhin unter dem Begriff Hebammenpraxis zu führen, v.a. wenn ich selbst keine Hebamme bin?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Antwort

Zur Klärung des Sachverhaltes, ob Sie Ihr Yogastudio bei der Übernahme der Hebammenpraxis selbst in Zukunft dann als „Yogastudio/Hebammenpraxis“ führen dürfen, wenden Sie sich bitte an die örtliche IHK und an einen Berufsverband für Hebammen. Hier können Sie die Auflagen erfragen, die Sie einzuhalten haben, um Ihr Unternehmen auch als Hebammenpraxis führen zu dürfen.

Grundsätzlich gilt es für Sie zu beachten, ob Sie in Zukunft ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden müssen. Dies kann z.B. zum Tragen kommen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Kurse anbieten die von Dritten durchgeführt werden. Zur Klärung der Frage, ob eine Gewerbeanmeldung für Sie in Zukunft erforderlich ist, ist das für Sie zuständige Ordnungs-/Gewerbeamt Ansprechpartner*in.

Quelle:
Dr. Angelika Eichenlaub
Beratung, Coaching, Training

Stand:
September 2022

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