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Geschäft für motorisierte Zweiräder übernehmen: fachliche Eignung?

Frage

Aktuell befinde ich mich im Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Aufgrund immer schlechter werdender Zukunftsaussichten erwäge ich einen kompletten Strategiewechsel. Neben einigen anderen Optionen, stelle ich mir die Übernahme bzw. Unternehmensnachfolge eines Geschäfts für motorisierte Zweiräder vor (Handel und Service), da ich ein Faible dafür habe und den Markt zu kennen glaube. Kaufmännisch halte ich dies für möglich. Auf der handwerklichen Seite bin ich sicherlich nicht der Richtige. Mir stellt sich nun die Frage, ob es Voraussetzungen für die fachliche Eignung und dort natürlich auf der handwerklichen Seite gibt. Wenn ja, wie könnten eventuelle Hürden gemeistert werden. Für darüber hinausgehende Hinweise und Anregungen bin natürlich dankbar.

Antwort

Zunächst ist es natürlich sehr gut, dass Sie Ihre eigenen Stärken kennen und damit die Grenzen Ihrer eigenen Tätigkeit abstecken. In dem geplanten bzw. zu übernehmenden Unternehmen gibt es mit dem Bereich Service und Reparatur ein elementares Feld, in dem qualifiziertes handwerkliches Know-how gefordert ist. Das Handwerksrecht sagt klar: Die Reparatur oder Wartung an Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die über die erforderliche Qualifikation verfügen und in der Handwerksrolle mit dem entsprechenden Handwerk eingetragen sind. Es gibt jedoch Ausnahmen und sogenannte Unerheblichkeitsgrenzen.

Sie sind m.E. aber gut beraten, nicht auf irgendwelche „Lücken“ zu bauen, sondern stattdessen die Weiterbeschäftigung oder Neueinstellung eines Handwerksmeisters vorzusehen. Das Eine ist: So etwas kann beworben und damit als Wettbewerbsfaktor im Marketing genutzt werden. Das Andere ist: Denken Sie auch an juristische Konsequenzen - Sie sind in der Haftung für erbrachte handwerkliche Leistungen...

Erarbeiten Sie Ihren Businessplan für die Übernahme eines solchen Betriebes also direkt mit diesen Parametern - Ihre Kollegen aus der Kreditabteilung werden im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung ohnehin bei einem Betrieb mit Handwerksleistungen klären, wie und durch wen das qualifiziert abgedeckt wird.

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
September 2016

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