Franchisenehmer: Rechtsform?
Frage
Ich spiele mit dem Gedanken, Franchisepartner eines bestimmten Franchisesystems zu werden. Das Franchisesystem gibt vor, ein eingetragener, gemeinnütziger Verein zu sein, obwohl die Franchisenehmer z.T. GmbHs oder GbRs sind. Das macht mich etwas stutzig. Ist das rechtlich möglich?
Antwort
Die Rechtsform eines Franchise-Nehmers hat nichts mit der der Rechtsform eines Franchisegebers zu tun - wenn Sie in dieses Franchise-System einsteigen (und das alleine realisieren) könnten Sie Einzelunternehmer werden oder auch bspw. eine GmbH gründen. Bitte informieren Sie sich zunächst über die Basics einer Existenzgründung und derartiger Fragestellungen hier im Portal.
Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
März 2014
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