Navigation

Blumenladen übernehmen: erste Schritte?

Frage

Ich bin gelernte Floristin und könnte einen bestehenden Laden weiterführen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Welche Kosten entstehen (Meldegebühren, Gewerbeschein etc.)? Welche Versicherungen kommen in Betracht/ sind erforderlich? Welche Unterlagen benötige ich? Gibt es Fördermöglichkeiten?

Antwort

Eine gewerbliche Tätigkeit melden Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt an. Denn nach §14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie als Einzelunternehmerin tätig, wenn Sie keine andere Rechtsform wählt. Welche Gebühren für eine Anmeldung nötig sind, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Diese prüft anhand des Unternehmens selbst sowie den voraussichtlichen Einnahmen im Einzelfall, ob eine Tätigkeit im Haupt oder Nebenerwerb vorliegt. Werden Sie als hauptberuflich selbständig eingestuft und sind bis jetzt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, so können Sie in der Regel die Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortführen. Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung berechnet sich aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Pflegeversicherung schließt sich der Krankenversicherung an. Bei weiteren Fragen zur Krankenversicherung bzw. zur Berechnung der Beiträge könnten Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030/340606601 wenden.

Gelten Sie als hauptberuflich selbständig, haben Sie alternativ auch die Möglichkeit einer Absicherung über ein privates Versicherungsunternehmen. Informationen und Beratung finden Sie hier über die Verbraucherzentrale (www).

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Für bestimmte Berufsgruppen gilt auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Andere Selbständige haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung auszulösen. Des Weiteren könnten Sie auch auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für weitere Fragen zum Beispiel zur Beitragshöhe können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Rentenversicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Rufnummer 030/ 221 911 001 wenden.

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben