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Binnenschifffahrt: Schiff übertragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind Angestellte in der Binnenschifffahrt. Die Eltern meines Mannes wollen ihm Anfang 2017 das Schiff übergeben. Jetzt wollen wir gerne wissen, was wir alles machen müssen.

Antwort

Ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass Sie alle behördlichen Genehmigungen/Lizenzen haben, um ein Schiff zu führen.

Leider haben Sie nicht geschrieben, wie die Übergabe erfolgen soll.
a) Wird Ihnen das Schiff/der Betrieb von Ihren Eltern geschenkt, sollten Sie das Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater suchen, um zu klären, ob Schenkungssteuer anfällt.
b) Kaufen Sie das Schiff Ihren Eltern ab, sollten Sie einen Businessplan erstellen und diesen Ihrer Bank zwecks Finanzierung vorlegen, sofern Sie auf Fremdmittel angewiesen sind. Dabei sollten Sie ggf. ebenfalls das Kreditprogramm „ERP Kapital für Gründung“ (http://www.foerderdatenbank.de/jump/?8863) einstellen, das über die KfW Bankengruppe bezogen werden kann. Dieses Programm erfordert in den neuen Ländern 10% und in den alten Ländern 15% Eigenkapital. In den neuen Ländern erhalten Sie 40% der Investitionssumme und in den alten Ländern 30% der Investitionssumme finanziert. Dieser Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, die ersten sieben Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsen niedrig und er muss nicht besichert werden. Sie führen Ihrem Unternehmen somit haftende Mittel zu. Die noch verbleibende Finanzierungslücke können Sie mit anderen KfW-Darlehen, z.B. dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ (www.foerderdatenbank.de), füllen. Je nach Bundesland können Sie Zuschüsse erhalten, wenn Sie für die Erstellung des Businessplans einen Berater beauftragen. Sie sollten allerdings schnell handeln, da bis zum 1.1.2017 nur noch drei Monate Zeit verbleiben.

Auch in diesem Fall sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen, da Ihre Eltern Gewinne aus dem Betriebsverkauf versteuern müssen.

Falls Sie Ihre Firma schon in diesem Jahr gründen, können Sie auf den geplanten Schiffskauf im nächsten Jahr bereits in diesem Jahr einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Der sich in diesem Fall ergebende negative Gewinn des Unternehmens wird vom Finanzamt mit den steuerpflichtigen Gehaltsbezügen aus diesem Jahr verrechnet und Sie erhalten bereits gezahlte Lohsteuer zurück. Die näheren Einzelheiten bitte ebenfalls mit dem Steuerberater besprechen.

Sollten Sie und Ihr Mann vor der Übergabe des Schiffes arbeitslos sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie vor Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen.

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Oktober 2016

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