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Betriebsanlagen vor oder nach der Unternehmensübernahme kaufen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor, die gesamten Anlagen und den Mietvertrag eines Geschäftes zu kaufen, um dann eine eigene Firma zu gründen. Gründe ich zuerst die Firma und kaufe dann über den Investitionskredit / Förderungen die Anlagen oder kaufe ich die Anlagen zuerst und gründe dann? Wahrscheinlich Erstes, da ich ja ohne eine Gründung keinen Kredit erhalte - oder?

Antwort

Bitte kümmern Sie sich erst um die benötigte Finanzierung und schließen auf gar keinen Fall irgendeinen Kauf- / Übernahme- oder Mietvertrag vorher ab!

Einerseits zwingt ein Kreditantrag dazu, in einem Businessplan genau zu begründen, ob das gesamte Vorhaben wirtschaftlich Sinn macht. Andererseits wird jede Bank oder Sparkasse ohnehin sehr genau prüfen, warum der bisherige Inhaber verkauft und aufhört. Sie müssen sich also sehr detailliert und kritisch mit dem ganzen Vorhaben auseinandersetzen und einem Geldgeber erläutern, wie Sie mit dem Geschäft künftig genug Umsatz und Gewinn machen.

Bitte also auf gar keinen Fall irgendeine übereilte Entscheidung treffen und sich in irgendeiner Form verpflichten, solange viele wichtige Aspekte einer Existenzgründung nicht vorher im Detail geklärt sind.

So ganz nebenbei: Den alten Mietvertrag kann man Ihnen nicht „verkaufen“ - mit Zustimmung eines Eigentümers können Sie darin „einsteigen“. Sind Ihnen die rechtlichen Konsequenzen klar, wenn Sie einen - möglicherweise lang laufenden - gewerblichen Mietvertrag einsteigen? Bitte nehmen Sie dazu ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch - natürlich können Sie sich zu diesen speziellen Fragen auch hier im Forum informieren!

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC / BDU
April 2016

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