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Bauunternehmen übernehmen: Haftung für Altschäden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Bekannter von mir hat eine Baufirma und hat nun einen größeren Schaden verursacht. Er hat nach vielen Jahren nun die Nase endgültig voll und möchte seine Firma schließen. Allerdings hat die Firma über die Jahre auch einen guten Namen erarbeitet. Wäre es möglich, dass ich seine Firma ohne dessen Schadensersatz-Verbindlichkeiten übernehme? Das könnte man doch vertraglich ausschließen - oder? Und was wäre dann mit dem Verbindlichkeiten (es geht um eine GmbH)? ich weiß nicht, an wen ich mich am besten wenden kann. Vielleicht die IHK?

Antwort

Diese Anfrage lässt sich nicht ohne detaillierte Informationen aus der Ferne beantworten. Ihre Fragen sind ganz sicher auch nicht bei einer IHK richtig untergebracht - Sie benötigen definitiv eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sowohl durch den skizzierten "größeren Schaden", also potenzielle Schadenersatzansprüche, wie auch durch bestehende Verbindlichkeiten (Banken?, Lieferanten? Finanzamt?) sehe ich erhebliche Haftungsrisiken, die nicht unbedingt komplett durch die Vertragsgestaltung behoben werden können.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Februar 2014

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