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Ballettschule übernehmen: Beratung?

Frage

Ich bin bereits selbständig und auf Honorarbasis tätig. Nun bietet sich mir die Möglichkeit, die Ballettschule für die ich seit mehr als zehn Jahren tätig bin, zu übernehmen. Meine Frage ist nun, an wen ich mich wenden kann, wenn ich Klärungsbedarf zu gängigen Übernahmeverfahren habe. Wie wird die Übergabe von Inventar, Kundenstamm etc. in der Regel gehandhabt? Wie wird eine Ablösesumme in der Regel berechnet? Muss ich mich diesbezüglich an einen Steuerberater wenden oder können Sie mir weiterhelfen bzw. mich an entsprechende Kontakte weiterleiten?

Antwort

Wenn Sie selbst mit einer Unternehmensübernahme keine persönlich fundierten Erfahrungen haben, ist es immer sinnvoll sich einen erfahrenen Experten "an die Seite" zu holen, der mit Ihnen und dem Übergeber den Gesamtprozess zunächst einmal analysiert, dann später thematisch strukturiert.

Da im Grundsatz jede Firma, jeder Übergeber, jeder Übernehmer und damit jede Unternehmensübernahme einzigartig sind, bestimmt i.d.R. eine sehr große Vielzahl von Detailinformationen und deren Interaktion den Gesamtprozess und das Ergebnis. Lösungen aus der Schublade gibt es damit (quasi) nicht.

Wichtig ist hierbei die langjährige Erfahrung des Experten mit dem Thema der Unternehmensübernahme von kleinen Unternehmen (KMU), dies sowohl zu den harten Fakten (betriebswirtschaftliche Themen, Steuern, Recht, Verträge, Finanzierung etc. usw.) aber auch zu den weichen Faktoren (neutrales Coaching der Parteien, Mediation von unterschiedlichen Interessenslagen etc. usw.).

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Managment Consultat (BDU e.V.)
Sachverständiger für Unternehmensbewertung (Ass. Mitglied IACVA e.V.)
November 2014

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