Antwort
Es gibt mehrere Rechtsformen an denen sich mehrere Gesellschafter/innen beteiligen können und die in Ihrem Fall möglich wären: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Informationen dazu sehen Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Rechtsformen/Auf-einen-Blick/inhalt.html
Frage: Ist es überhaupt möglich unter diesen Bedingungen als Gewerbe zu funktionieren?
Wenn Sie sich klare Spielregeln gegeben und eindeutige Zuständigkeiten definiert haben, die innerbetrieblichen Abläufe (Informationen, Belege und Ware betreffend) gut strukturiert werden, dann kann ein Unternehmen mit zwei Gesellschafterinnen, von denen eine an dem einen und die andere an dem neuen Standort wohnt bzw. arbeitet, durchaus funktionieren.
Frage: Könnte man daraus eine Art „Franchising“ machen?
Grundsätzlich kann man sicherlich auch ein Franchise-Konzept daraus aufbauen. Die Frage ist vielmehr, wie stark Ihre bestehende Marke auch an einem anderen Standort sein wird bzw. ob diese Marke schon einen gewissen Wert im Sinne von Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten bedeutet. Wie erprobt ist Ihr Geschäftskonzept und lässt es sich so einfach an einem anderen Standort „klonen“? Wie standardisiert bzw. standardisierbar sind die Abläufe und lassen sich diese Abläufe 1:1 auch auf den neuen Standort übertragen?
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
August 2017
Tipps der Redaktion: