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GmbH: Geschäftsfeld erweitern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Da unsere bestehende GmbH (Einzelhandel) mehrere Dienstleistungen und Produkte anbietet, wollen wir jetzt Autos importieren. Müssen wir etwas ändern hinsichtlich Gewerbeanmeldung und Handelsregister?

Antwort

Ohne den aktuellen konkreten Eintrag selbst in Augenschein zu nehmen und mehr zu den Geschäften zu wissen, kann ich auf keinen Fall eine verbindliche Antwort geben.

Grundsätzlich soll das Handelsregister ja Informationen zum Gegenstand und zur potenziellen Bonität einer Kauffrau oder eines Kaufmanns geben.

Wo eine Kauffrau bzw. ein Kaufmann seine Ware bezieht, ist allerdings seine Sache. Unverbindlich möchte ich daher darauf verweisen, dass ich in § 43 Nr. 2. c) HRV keine detaillierten Hinweise sehe: Um hier sicher zu sein, können Sie sich Rechtsrat einholen. Dazu ist aber nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt berechtigt, der auch Zugriff auf aktuelle Kommentierungen zur Handelsregisterverordnung hat.

Ganz sicher wird Ihnen die Industrie- und Handelskammer (IHK) helfen, da Sie ja bereits eingetragener Kaufmann und somit IHK-Mitglied sind.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der Handelskammer Hamburg.

Quelle:
Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom

Stand:
März 2020

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