Navigation

Werbetexterin, Layouterin, Yogalehrerin: Tätigkeiten wie anmelden?

Frage

Ich bin Wirtschaftsjuristin und habe eine kurze Fortbildung zur Yoga-Therapeutin absolviert. Ich bin nun als Werbetexter & Layouter selbständig tätig. Daher melde ich mich nun bei der Künstlersozialkasse (Pflicht). Ich möchte dieses Jahr zudem einen Yoga-Kurs online verkaufen (Inhalt: ein Skript + Videos). Den Kurs möchte ich auf einer Plattform im Internet verkaufen. Außerdem möchte ich (sobald Veranstaltungen wieder möglich sind) mehrere Yoga-Events organisieren - ohne Yoga-Lehrtätigkeit, sondern Musik, Tanz und Spaß stehen im Vordergrund. Ich kann nicht sagen, mit welcher Einkunftsquelle ich wann wie viel verdienen kann und werde - auch aufgrund der Pandemie ist dies sehr schwer zu planen. Muss ich für jede Tätigkeit ein getrenntes Gewerbe bzw. Freien Beruf anmelden und verschiedene Rechnungsnummern, Briefpapier etc. führen?

Antwort

Die Anmeldung des Gewerbes hat bei dem örtlichen Gewerbeamt zu erfolgen. Dies sollten Sie für die beiden Gewerbebetriebe - Werbetexter + Layouter - und - Yoga Kurse + Events - tun.

Analog hat eine Anmeldung dieser beiden sog. Einzelunternehmen derselben natürlichen Person, also Ihnen, bei dem zuständigen Finanzamt zu erfolgen.

Für beide Gewerbebetriebe sollten Sie dann eigene Verwaltungen haben, d.h. eigene Buchhaltungen und eigenes Briefpapier.

Steuerlich sind die Ergebnisse beider Betriebe in der einen Einkommensteuererklärung zu erfassen.

Ihr Steuerberater sollte die Tätigkeit als Werbetexter und Layouter als freiberufliche erklären und versuchen, sie als eine solche beim Finanzamt durchzusetzen. Folge wäre, dass keine Gewerbesteuer anfällt. Für den zweiten Betrieb, der als gewerblich anzusehen wäre, besteht ein gewerbesteuerlicher Freibetrag von 24.500 Euro p.a. Selbst in dem Fall, in dem das Finanzamt die freiberufliche nicht als solche, sondern als eine gewerbliche einstuft, wäre der steuerliche Nachteil dadurch gering, als die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechenbar ist.

Quelle: Dipl. Oec. Dr. J.R. Lüders
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Steuerberater - Rechtsanwälte - Fachanwälte für Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Januar 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben