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Verkauf über Etsy: Umsätze wie buchen?

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Frage

Wenn ich bei Etsy als Kleinunternehmer verkaufe, verbuche ich dann den Umsatz in meiner EÜR, indem ich die Buchungen auf mein Konto addiere oder aber die Umsätze in meinem Etsy-Konto, welche durch Gebühren verringert und dann gesammelt einmal in der Woche auf mein Bank-Konto überwiesen werden?

Antwort

Da Sie nach Ihren Angaben den Gewinn Ihres Unternehmens durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, gilt das sog. Zufluss- und Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 1 bzw. Abs. 2 EStG.

Das bedeutet, dass Sie Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses sowie Betriebsausgaben im Zeitpunkt des Abflusses erfassen müssen. Die Umsätze sind auch dann bereits als vereinnahmt zu erfassen, wenn diese auf Ihrem Konto bei Etsy eingehen. Korrespondierend sind Gebühren wie Betriebsausgaben. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einnahme bzw. Ausgabe ist also nicht der Zeitpunkt der Gutschrift auf Ihrem Bankkonto.

Im Rahmen der Buchführung ist jedoch zu beachten, dass Einnahmen und Ausgaben nicht saldiert erfasst werden dürfen. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) besteht ein sog. Saldierungsverbot und es gilt der Grundsatz der Einzelerfassung eines jeden Geschäftsvorfalls. Somit ist grundsätzlich jeder (Brutto-)Umsatz gesondert zu erfassen. Gleiches gilt für die korrespondierenden Gebühren als Betriebsausgaben. Umsatz und Gebühren sind zwei Geschäftsvorfälle.

Es dürfte jedoch von der Finanzverwaltung nicht beanstandet werden, wenn aus Gründen der Vereinfachung die wöchentlichen Einnahmen in der Buchführung zusammengefasst werden. Gleiches gilt für die Ausgaben (Gebühren). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese Zahlen (z.B. im Fall einer Betriebsprüfung) im Detail vorgelegt werden können.

Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln

Stand:
Dezember 2020

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