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Umsatzgrenze überschritten: Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?

Frage

Anfang Februar 2021 habe ich meine geschäftlichen Aktivitäten gestartet. Ich bin anfangs davon ausgegangen, dass ich die Freigrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr nicht überschreite. Überraschenderweise habe ich inzwischen bereits jetzt schon Umsätze von knapp 21.000 Euro zu verzeichnen.

Wie lange gilt die Kleinunternehmer Regelung noch für mich, bzw. ab welchen Zeitpunkt bin ich nun umsatzsteuerpflichtig? Muss ich gegebenenfalls Steuern für den bereits erfolgten Umsatz leisten?

Antwort

Ihre Schätzung beruht vermutlich auf „falschen“ Annahmen, so dass der voraussichtliche Umsatz tatsächlich aufgrund des Fehlers falsch erklärt wurde. Sollten Ihre Prämissen richtig sein und somit auch Ihre Schätzung, müssen Sie erst 2022 zur Regelbesteuerung übergehen.

Um jedoch diese Gefahr aus der evtl. strittigen Einschätzung zu entgehen, ist zu empfehlen, bereits jetzt – rückwirkend – auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Der Verzicht sollte in diesem Fall dem Finanzamt mitgeteilt werden und anschließend eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden.
Eine unterjährige Trennung zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuertem ist nicht möglich.

Inwiefern Sie gegenüber den Kunden zusätzlich die Mehrwertsteuer verlangen können, hängt von den Vertragsgestaltungen ab.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2021

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