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Kunstberater: Welche Umsatzsteuer bei internationalen Vermittlungsleistungen?

Frage

Ich möchte mich als Kunstberater selbständig machen und habe eine Frage zum Thema Ust.

Beispiel: Ich berate einen Privatkunden aus Wien dabei, ein Bild zu verkaufen.

Die Beratung umfasst u. a. Marktrecherche, Kontaktaufnahme zu Interessenten, Beratung bei Transport etc. Der Kunde entscheidet das Bild an ein Auktionshaus nach Italien zu geben, wo es verkauft wird.

Lt. Gesetz gelten sonstige Leistungen (z. B. Beratung) an einen Nichtunternehmer, an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. (also DE)

Aber: Vermittlungsleistungen an einen Nichtunternehmer gelten an dem Ort als erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. (also IT)

Welche Ust. muss ich nun auf der Rechnung ausweisen, die deutsche (Unternehmensstandort in DE) oder die italienische (da der vermittelte Umsatz in IT ausgeführt wird)?

Wie entscheidet das FA, welche der beiden Leistungen die Hauptleistung ist?

Antwort

Die Beratungsleistung bzgl. Recherche, Kontaktaufnahme zu Interessenten, Beratung bei Transport etc. stellt eine sonstige Leistung da. Da der Endkunde eine Privatperson ist, ist nach § 3a Abs. 1 UStG der Ort der Leistung am Ort des leistenden Unternehmers. Somit ist die Leistung in Deutschland der Umsatzsteuer (soweit keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wurde) zu unterwerfen.

Ein Vermittler erbringt eine Vermittlungsleistung, wenn er ein Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Bei der Vermittlungsleistung handelt es sich um eine sonstige Leistung. Abhängig davon, wem gegenüber die Vermittlungsleistung ausgeführt wird und worauf sich die Vermittlung bezieht. Im geschilderten Fall ist nicht erkennbar, dass der Leistende für den Kunden das Umsatzgeschäft besorgt hat (Geschäft im Namen des Kunden abgeschlossen). Somit liegt somit auch keine Vermittlungsleistung vor. Eine Weitergabe von Kontaktdaten alleine stellt noch keine Vermittlungsleistung dar.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

Stand:
Februar 2022

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