Frage
Ich möchte mich als Kunstberater selbständig machen und habe eine Frage zum Thema Ust.
Beispiel: Ich berate einen Privatkunden aus Wien dabei, ein Bild zu verkaufen.
Die Beratung umfasst u. a. Marktrecherche, Kontaktaufnahme zu Interessenten, Beratung bei Transport etc. Der Kunde entscheidet das Bild an ein Auktionshaus nach Italien zu geben, wo es verkauft wird.
Lt. Gesetz gelten sonstige Leistungen (z. B. Beratung) an einen Nichtunternehmer, an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. (also DE)
Aber: Vermittlungsleistungen an einen Nichtunternehmer gelten an dem Ort als erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. (also IT)
Welche Ust. muss ich nun auf der Rechnung ausweisen, die deutsche (Unternehmensstandort in DE) oder die italienische (da der vermittelte Umsatz in IT ausgeführt wird)?
Wie entscheidet das FA, welche der beiden Leistungen die Hauptleistung ist?