Zwei Unternehmen: Regelbesteuerung plus Kleinunternehmerregelung?
Frage
Ich bin Demenzbetreuer und "Fachkraft tiergestützte Therapie, Pädagogik und Fördermaßnahmen" und bin dabei mich mit einem mobilen Tierbesuchsdienst für Demenzkranke (die ich mit meinen Tieren in Altenheimen besuche) selbständig zu machen.
Ich habe mich beim Finanzamt als Freiberufler und Kleinunternehmer angemeldet. Ich habe eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und bin schon in diesem Sinn Unternehmer in Regelbesteuerung. Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich mein Unternehmen nicht als Kleinunternehmer anmelden kann, weil ich schon Unternehmer in Regelbesteuerung bin wegen der Photovoltaik-Anlage. Kann ich nicht zwei Unternehmen mit verschiedenen Steuernummern und Besteuerung führen, die Solaranlage hat mit meiner neuen Tätigkeit nichts zu tun und Altenheime sind i.d.R. steuerbefreit nach § 4 Nr. 16 UStG und die Regelbesteuerung bringt mir nur Nachteile.
Antwort
In der Umsatzsteuer kann jeder Steuerpflichtige nur ein "Unternehmen" haben. Das Unternehmen umfasst dann die Einnahmen aus der Photovoltaik und aus allen anderen Einnahmequellen. Eine Aufteilung in "Tätigkeitsbereiche" wie in der Ertragssteuer findet in der Umsatzsteuer nicht statt.
Die Tatsache, dass Ihre Kunden steuerfreie Leistungen erbringen, spielt für die Beurteilung Ihrer Leistungen keine Rolle. Maßgeblich ist die von Ihnen erbrachte Leistung. Eine Prüfung, ob Ihre Leistung gem. § 4 Nr. 14 UStG oder unmittelbar nach EG-Recht steuerfrei ist, sollte eine Kollege vor Ort vornehmen, das würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2015
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr