Wareneinkauf vor Gründung des Unternehmens: Umsatzsteuer?
Frage
Das Thema "Gründungskosten als Betriebsausgabe" ist häufig Thema im BMWi-Expertenforum. Dennoch bin ich verunsichert, ob ich auch den Umsatzsteuer-Anteil dieser Gründungskosten später - nach Arbeitsaufnahme - geltend machen kann. Ich erwerbe zurzeit Waren als privater Endverbraucher und überführe sie später in den Betrieb. Kaufte mein späterer Betrieb diese Waren von fremden Privatpersonen, wäre die USt verloren. Mir wurde zur Beantragung einer Steuernummer vor der Gewerbeanmeldung geraten. Ist dies nötig?
Antwort
Bei Einkäufen von Privatpersonen - also keinen Unternehmern im Sinne des UStG - erhalten Sie keinen Vorsteuerabzug. Weder vor noch nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit.
Wenn Sie allerdings in der Vorbereitung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bereits Waren und Einrichtungsgegenstände erwerben, dann erhalten Sie die hierfür gezahlte Vorsteuer (wenn die sonstigen formellen Voraussetzungen erfüllt sind: Rechnung usw.) erstattet. Sie sollten dem Finanzamt anzeigen, dass Sie eine unternehmerische Tätigkeit planen und die Waren dann einkaufen. Dann können Sie auch die vorweggenommenen Betriebsausgaben ordnungsgemäß aufzeichnen.
Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2014
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