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Wareneinkauf vor Geschäftseröffnung: Umsatzsteuer geltend machen?

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Frage

Ich möchte bald einen Online-Shop eröffnen und Spirituosen verkaufen. Ich möchte aber jetzt schon vorher mal ein paar Waren bestellen, um diese mir anzuschauen, ob ich die anbieten kann oder nicht. Diese Kosten kann ich später als vorgenommene Betriebsausgaben rechnen. Wie sieht es mit der gezahlten Umsatzsteuer aus, kann ich die auch nachträglich erstattet bekommen oder nur wenn ich schon selbständig beim Tag des Einkaufs bin?

Antwort

Bei der Ertragsteuer handelt es sich bei den Vorleistungen vor Gewerbeanmeldung um sogenannte „Vorweggenommene Betriebsausgaben“, die abzugsfähig sind.

Bei der Umsatzsteuer ist die Vorsteuer erst abzugsfähig, wenn Sie sich unternehmerisch betätigen. Also sinnvoll wäre es, bereits bei Beginn Ihrer Aktivitäten, wenn feststeht, dass es zu einer Gewerbeanmeldung kommt, die Gewerbeanmeldung zu tätigen. Dann sind die bezahlten Vorsteuern im Rahmen Ihres Unternehmens angefallen, auch wenn noch keine Umsätze getätigt wurden. Wenn nicht, sind diese vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit angefallen und nicht als Vorsteuern abzugsfähig.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2016

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