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Voranmeldungszeitraum für die USt. Voranmeldungen

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Frage

Ich habe vor einigen Tagen ein Gewerbe als Immobilienmakler angemeldet und widme mich nun dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen. Darin könnte ich die Kleinunternehmerregelung beantragen. Jedoch wurde mir einst gesagt, dass Immobilienmakler ab dem ersten Euro Mehrwertsteuer berechnen müssen. Im Umsatzsteuergesetz finde ich keine solche Regelung.

Kann ich mich tatsächlich für die Kleinunternehmerregelung bewerben, oder scheidet das generell aus?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Tatsächlich ist der Voranmeldungszeitraum für die USt-Voranmeldungen für „Neugründer“ im Jahr der Gründung und im Folgejahr der Kalendermonat. Dies gilt aber nur für Steuerpflichtige, die auch USt zu zahlen haben. Sind Sie sogenannter Kleinunternehmer, brauchen Sie keine USt Voranmeldungen abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
Steuerberater

November 2021

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