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DJ: pauschalen Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer nutzen?

Frage

Kann ich als DJ den pauschalen Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer nutzen? Ich stehe bei meinen Performances ja immer auf einer Bühne. Als Berufsgruppe habe ich gefunden: N Freie Berufe, selbständiger Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten mit 3,6 v.H. des Umsatzes. Trifft das auch auf mich zu? Falls ja, sind es dann 3,6 % meines Netto-Gewinnes aus dem Vorjahr?

Antwort

Sie können die Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen ermitteln.
Ihre Berufsausübung als DJ fällt unter Teil IV Freie Berufe gem. § 70 UStDV (https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/anlage.html)

Der Vorsteuerabzug beträgt danach 3,6 % des Nettoumsatzes und nicht, wie von Ihnen angenommenen, des Nettogewinns.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2018

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