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DJ: pauschalen Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer nutzen?

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Frage

Kann ich als DJ den pauschalen Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer nutzen? Ich stehe bei meinen Performances ja immer auf einer Bühne. Als Berufsgruppe habe ich gefunden: N Freie Berufe, selbständiger Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten mit 3,6 v.H. des Umsatzes. Trifft das auch auf mich zu? Falls ja, sind es dann 3,6 % meines Netto-Gewinnes aus dem Vorjahr?

Antwort

Sie können die Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen ermitteln.
Ihre Berufsausübung als DJ fällt unter Teil IV Freie Berufe gem. § 70 UStDV (https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/anlage.html)

Der Vorsteuerabzug beträgt danach 3,6 % des Nettoumsatzes und nicht, wie von Ihnen angenommenen, des Nettogewinns.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2018

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