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Umsatzsteueranmeldung: voraussichtliche Einnahmen angeben?

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Frage

Derzeit kann ich nicht voraussehen wie hoch die Einnahmen im ersten Jahr der Gründung sind. Muss man eine Zahl in der Steueranmeldung angeben? Ich möchte keinesfalls ein Kleinunternehmen sein, auch wenn im ersten Jahr evtl. die Einnahmen nicht über die 17.500 Euro gehen, denn die Kleinunternehmerregelung kommt in meiner Branche unseriös rüber. Das sieht so aus, als wenn man nur nebenher arbeitet.

Antwort

Ich vermute, Sie meinen die Umsatzsteuervoranmeldungen. In dieser müssen Sie die tatsächlichen vereinbarten / vereinnahmten Umsätze erklären.

Auf die Kleinunternehmerregelung können Sie auch verzichten, dann sind Sie aber fünf Jahre an diesem Wahlrecht gebunden.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner GbR
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Oktober 2014

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