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Umsatzsteuer geltend machen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann ich die Umsatzsteuer gegenrechnen von Quittungsbelegen oder nur von Rechnungen? Ich muss Dokumente über zehn Jahre aufbewahren - Quittungsbelege verbleichen jedoch - was kann ich tun? Frage 2: Ich möchte Ware aus England kaufen. Kann ich die Umsatzsteuer von englischen Rechnungen absetzen oder nicht? Oder muss ich nur die Netto-Rechnung aus England bekommen?

Antwort

Es kann nur die Vorsteuer aus Rechnungen bzw. Kleinbetragsrechnungen geltend gemacht werden oder wie Sie sagen "gegengerechnet" werden.

1) Das Risiko, dass Rechnungen nicht mehr lesbar sind, tragen Sie alleine. Es gibt natürlich die Möglichkeit die Belege zu scannen; aber dieses Dokument ersetzt grundsätzlich nicht den Originalbeleg. Das Problem ist meist nicht das Ausbleichen, sondern das Thermopapier selbst; man kann sich als Ersatzdokument mit einer sofort erstellten Kopie behelfen, aber eine Garantie ist das nicht.

2) Sie müssen für den EU-Einkauf Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer verwenden; der Rechnungsausweis erfolgt dann Netto ohne Umsatzsteuer. In Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung führen Sie dann die fiktive Umsatzsteuer und Vorsteuer an, so dass wirtschaftlich eine Verrechnung vorliegt.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2014

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