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Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?

Frage

Können Sie mir bitte sagen, ob ich bei Verkauf von Waren innerhalb Deutschlands auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen muss? Eine Umsatzsteuer-ID habe ich. Zu bezahlen ist sie ja auf jeden Fall an das Finanzamt.

Antwort

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind, müssen Sie auf Ihre Leistungen Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Ihre unternehmerischen Kunden, die zum Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt sind, können von Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen. Das bedeutet unter anderem, dass dort auch die Umsatzsteuer ausgewiesen sein muss.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
August 2015

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