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Umsatzsteuer-Erstattung = Betriebseinnahme?

Frage

Muss die USt.-Erstattung zu den Einnahmen (Umsatz) dazu gerechnet werden? Gehört die Einkommensteuer zu den Betriebsausgaben?

Antwort

Sofern Sie Ihren steuerlichen Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen und die entrichtete Vorsteuer zu den Betriebsausgaben. Die gezahlte Einkommensteuer betrifft die private Lebensführung und gehört nicht zu den Betriebsausgaben.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
März 2015

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