Navigation

Umsatzsteuer: Betriebseinnahme?

Frage

Ich bin nebenberuflich selbständig tätig. Nach dem ersten Jahr sehe ich im Einkommensteuerbescheid, dass als „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ der Gewinn = Umsatzerlöse + Umsatzsteuer - Ausgaben angerechnet wird. Schwer verständlich, dass die bereits an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer nochmal als (fiktive) Einkünfte angerechnet wird und daher von der Umsatzsteuer ebenfalls Einkommensteuer einbehalten wird, obwohl man die Umsatzsteuer ja abgegeben hat und nicht als Einkommen zur Verfügung hat.

Antwort

Die eingenommene Umsatzsteuer ist in der Tat als Betriebseinnahme zu erfassen. Ebenso ist jedoch die gezahlte Umsatzsteuer (Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer) als Betriebsausgabe zu erfassen, so dass im Ergebnis für Sie auch für Zwecke der Einkommensteuer die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben