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Systemische Familientherapie: Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist Systemische Familientherapie von der Umsatzsteuer befreit?

Antwort

Der Zugang zu Umsatzsteuerbefreiung ist in den Heilberufen über die Erfüllung von zwei Voraussetzungen möglich: Einen entsprechend anerkannten beruflichen Befähigungsnachweis und das medizinisch-therapeutische Ziel der Behandlungsmaßnahme. Dem folgenden Urteil können sie den Stand der Rechtsprechung zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Systemischer Familientherapie entnehmen:

FG Köln - Urteil vom 19. Januar 2006 - Az. 10 K 5354/02

Zusammengefasst wird dort dargelegt, dass Umsätze aus einer Tätigkeit als heilkundlicher Psychotherapeut sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich bei den behandelten Symptomen eindeutig um Krankheiten handelt und keine rein beratende Tätigkeit ausgeübt wird. Insoweit ist unerheblich, dass die Kosten der Heilbehandlung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Tätigkeiten wie Coaching oder Supervision sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes auch dann nicht von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von einem Psychotherapeuten im Auftrag beispielsweise eines Krankenhauses für die dort arbeitenden Therapeutenteams erbracht wird.

Eine ausführliche Darstellung der Sachlage finden Sie in einem Schreiben der Bundesministeriums der Finanzen unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2012-06-19-Heilpraktiker-und-Gesundheitsfachberufe.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Beachten Sie bitte auch, dass die Steuerfreiheit für Gesundheitsfachberufe grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnung (Kassen- oder Privatrezept), Verordnung eines Heilpraktikers (Privatrezept) oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2015

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