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Sprachunterricht erteilen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich arbeite als Freie und unterrichte derzeit eine Fremdsprache bei einer Firma. Soll ich die MwSt. zurechnen? Wenn ja, soll ich 7 oder 19% zurechnen?

Antwort

Aus Ihrer Frage gehen leider wichtige Informationen, die für eine konkrete Beantwortung erforderlich sind, nicht hervor. Wichtig wäre zu wissen, um welche Art von Firma es sich handelt, bei der Sie als freie Mitarbeiterin tätig sind. Handelt es sich um eine private Schule oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung, die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist (darüber gibt es eine Bescheinigung, die Ihnen die Schule dann vorlegen kann), können Sie als selbständige Lehrerin eventuell die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen.

Ist das nicht der Fall und trifft auch keine weitere Steuerbefreiung auf Sie zu (was aus Ihrer Frage nicht ersichtlich ist), ist es möglich, dass Sie Kleinunternehmerin sind und keine Umsatzsteuer berechnen. Das ist der Fall, wenn Ihre Umsätze im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen. Vorsteuer dürfen Sie dann nicht abziehen. Sie können aber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren.

Als regelbesteuerter Unternehmer weisen Sie 19 % Umsatzsteuer aus. Die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung auf 7 % zu erhalten, kann ich aus Ihrer Frage nicht ersehen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Mai 2018

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