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Schauspielerin plus Workshopleiterin: Umsatzsteuersatz?

Frage

Ich bin in der Künstlersozialkasse versichert und arbeite überwiegend als Schauspielerin, Moderatorin und Unterhaltungskünstlerin. Ab und zu leite ich aber auch theater- und zirkuspädagogische Workshops. Meine Frage ist, ob alle diese Tätigkeiten dem ermäßigten Steuersatz von 7% MwSt unterliegen oder ob ich für einzelne Bereiche (und wenn ja welche) 19% MwSt auszeichnen muss? Die Kleinunternehmerregel greift bei mir nicht.

Antwort

Für den ermäßigten Steuersatz von 7% sind Ihre Tätigkeiten wie folgt zu unterscheiden:

- Sind Sie Veranstalter einer Theater- oder Konzertveranstaltung, unterliegt der Verkauf der Eintrittsberechtigungen dem ermäßigten Steuersatz.
- Die Darbietung der ausübenden Künstler (z.B. Schauspieler) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn sie z.B. von einer Rundfunk-/Fernsehanstalt aufgenommen und gesendet oder vervielfältigt werden.
- Des Weiteren unterliegen auch die Leistungen von Zirkusunternehmen, Schaustellern und zoologischen Gärten dem ermäßigten Steuersatz.

Meines Erachtens fallen die theater- und zirkuspädagogischen Workshops nicht unter diese Vorschrift, da hier vermutlich der pädagogische Inhalt im Vordergrund steht und keine Vorführungen stattfinden. Deshalb sind sie mit 19% auszuweisen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Oktober 2013

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