Frage
Ich befinde mich zurzeit mit einem Freund in der Existenzgründung und wir hätten noch eine kleine Frage zur Vorsteuer. In den ersten drei Monaten nach Gewerbeanmeldung werden wir natürlich betriebsbedingte Investitionen tätigen. Dafür fällt eine Vorsteuer von ca. 14.000 Euro an. In derselben Zeit haben wir allerdings keinerlei Umsätze und somit auch keine Umsatzsteuer, die wir mit der Vorsteuer verrechnen können. Wann bekommt man die gezahlte Vorsteuer in der Regel vom FA zurückerstattet? Immerhin belastet die Vorsteuer unsere Liquidität so enorm, dass wir für die Vorsteuer extra 14.000 Euro mehr Kredit aufnehmen müssten. Wie wird diese Situation normalerweise behandelt? Oder wie wäre es als Existenzgründer am besten vorzugehen?