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Rückbildungskurse: umsatzsteuerfrei?

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Frage

Ich bin Heilpraktikerin (uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis) und seit kurzem Physiotherapeutin in eigener Praxis. Wenn ich das richtig verstehe, sind nach § 4 UStG Rückbildungskurse, die eine Hebamme macht, USt-frei. Sind diese auch für mich als Nicht-Hebamme USt-frei?

Antwort

Soweit es sich bei den Rückbildungskursen um eine Heilbehandlung handelt, fällt diese Tätigkeit, auch wenn Sie anstelle von einer Hebamme durch eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten durchgeführt wird, unter § 4 Nr. 14 Buchstabe a) des Umsatzsteuergesetzes und wäre somit von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung zielt nicht darauf ab, wer welche Tätigkeit ausführen darf, sondern dass Heilbehandlungen grundsätzlich dann befreit sind, wenn Sie von den dort aufgeführten Berufen ausgeführt werden.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Stand:
Oktober 2020

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