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Reward-basierte Crowdfundingkampagne: Umsatzsteuer?

Frage

Wir planen im Januar unser Projekt bzw. Unternehmen mit einer Crowdfundingkampagne zu finanzieren. Es handelt sich um reward-basiertes Crowdfunding. Nun habe ich schon rausgefunden, dass darauf Umsatzsteuer anfällt. Nun bekommt man das Geld ja aber nicht von den Einzelnen, sondern von dem Betreiber der Crowdfundingplattform direkt. Ist dieser Betrag dann als Nettobetrag zu betrachten und wir müssen darauf dann 19 Umsatzsteuer zahlen? Eigentlich wird die Umsatzsteuer ja mit überwiesen und man führt diese nur ans Finanzamt ab. Oder sollte dieser Betrag als Bruttobetrag betrachtet werden (sprich die Umsatzsteuer ist inkludiert)?

Antwort

Bei vereinnahmten Umsätzen handelt es sich immer um „Bruttobeträge". Sie müssen, wenn denn Umsatzsteuer anfällt, diese „herausrechnen".

Beispiel: 100,00 Euro vereinnahmt; heraus gerechnete Umsatzsteuer: 15,97 Euro (19%).

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
November 2020

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