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Physiotherapiepraxis plus angestellter Ergotherapeuten: umsatzsteuerpflichtig?

Frage

Ich habe seit 2012 eine eigene Physiotherapiepraxis mit derzeit einer Angestellten. Spätestens ab Herbst dieses Jahres kommt wieder ein neuer Mitarbeiter dazu.

Nun spiele ich mit dem Gedanken zu meiner Physiotherapiepraxis eine Ergotherapiepraxis zu eröffnen. Ich bin selbst 'nur' gelernte Physiotherapeutin. Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und kann in den neuen Räumlichkeiten eine Ergotherapiepraxis dazu nehmen. Mir ist klar, dass ich die Zulassungen für beide Praxen von den Krankenkassen vorgeschrieben brauche.

Meine Frage ist, in wie weit ich dann umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig werde? Klar ist auch, dass ich einen Ergotherapeuten als leitenden Therapeuten anstellen muss. Es besteht aber die Möglichkeit noch einen zweiten Ergotherapeuten einzustellen. Letztlich würde ich auf vier Angestellte kommen.

Antwort

Sowohl bei Physiotherapie als auch bei Ergotherapie handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, so dass Sie nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Die von Ihnen erbrachten Physio- und Ergotherapieleistungen sind gem. § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, sofern diese auf Basis eines ärztlichen Attests erbracht werden.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterkammer München
Februar 2015

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