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Nichtsteuerbare Umsätze: Definition?

Frage

Meine Frau und ich sind kleine Leute und müssen die Steuer machen. Können Sie mir sagen, was nichtsteuerbare Umsätze sind?

Antwort

Steuerbare Umsatz ist gem. § 1 Absatz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wenn,

  • eine Unternehmerin oder ein Unternehmer
  • eine Lieferung oder sonstige Leistung
  • im Inland erbringt
  • gegen Entgelt.

Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der Unternehmerin oder des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 UStG).

Nichtsteuerbarer Umsätze sind Umsätze, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies ist oftmals der Fall, wenn sich der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung nicht in Deutschland befindet. Diese Ortbestimmung kann je nach Konstellation leider unterschiedlich ausfallen. Für die Ortbestimmung stehen die §§ 3 bis 3g UStG zur Verfügung. Ohne konkreten Sachverhalt kann hierzu leider keine Auskunft erteilt werden. Sollten Sie nach Eigenlektüre zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, sollten Sie sich bei einer fachkundigen Person (Steuerberaterin oder Steuerberater) Rat einholen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

November 2020

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