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Seminare organisieren: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich möchte mich gern nebenberuflich selbständig machen. Kerngeschäft soll das Angebot von Seminaren zum Thema Elektrotechnik sein. Die Seminare würde ich von geeigneten Dozenten leiten lassen. Die unternehmerische Tätigkeit wäre also ein reiner Vertrieb. Ist dafür ein Gewerbeschein erforderlich? Lässt sich der Kostenpunkt "Dozent" als Betriebsausgabe umsetzen (Umsatzsteuer ausweisbar?)

Antwort

Die Frage, ob für Ihre Tätigkeit ein Gewerbeschein erforderlich ist, ist keine steuerrechtliche. Ich empfehle Ihnen daher, beim zuständigen Gewerbeamt nachzufragen.

Ob Sie die Kosten für den Dozenten als Betriebsausgabe absetzen können, hängt davon ab, wie Sie die Leistungskette aufbauen. Wenn Ihre Leistung der reine Vertrieb ist, wie Sie schreiben, und Sie eine Provision erhalten, haben Sie keine Kosten für den Dozenten. Dann können Sie auch nichts absetzen. Organisieren Sie die Seminare aber selbst und der Dozent rechnet Ihnen gegenüber ab, können Sie selbstverständlich die in Rechnung gestellten Beträge als Betriebsausgaben geltend machen.

Wenn der Dozent umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt und zum gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt ist, können Sie die in einer ordnungsgemäßen Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sie dürfen also kein Kleinunternehmer (Umsätze nicht über 17.500 Euro pro Jahr) sein und Ihre Schulungsleistungen dürfen keiner Umsatzsteuerbefreiung unterliegen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Oktober 2016

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