Frage
Dürfen Journalisten (also Freiberuflicher, die z.B. zu 90 % journalistische Leistungen erbringen) generell für alle Aufträge den ermäßigten Steuersatz anwenden, auch wenn sie z.B. für einen einzigen Kunden eine andere Leistung (beispielsweise nur Lektorat oder einen Vortrag) erbringen? Oder muss diese einzelne Leistung bzw. dieser Ausreißer-Auftrag dann doch mit 19 % abgerechnet werden? Und was ist mit Fahrt/-Reisekosten, die separat abgerechnet werden sollen? Und zu guter Letzt: Infiziert eine 19 % Abrechnung bzw. ein 19 %-Kunde dann wiederum die Vorsteuerpauschalierung zu 4,8%?