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Honorarverträge: Umsatzsteuer anmelden?

Frage

Ich bin freiberuflich selbständig als Filmemacherin und melde Umsatzsteuer an. Ich möchte nebenbei freiberuflich einer weiteren Tätigkeit nachgehen, in der mit Honorarverträgen gearbeitet wird. Das wird nicht meine Haupttätigkeit sein. Dort wird keine MwSt gesondert „aufgeführt“ oder abgerechnet. Ich muss theoretisch sogar keine Rechnung stellen, sondern „nur“ den Honorarvertrag unterschreiben. Das Honorar ist entsprechend knapp berechnet. Es handelt sich um eine Tätigkeit in der Theaterbranche (Betreuung eines Tour-Ensembles für wenige Tage). Meine Frage: Muss ich trotzdem von dem Honorar MwSt abführen? Oder kann ich das als zweite freiberufliche Tätigkeit ausüben ohne MwSt abzuführen, da es nur eine Nebentätigkeit ist? Muss ich für diese Tätigkeit irgendeine gesonderte Meldung machen? Also eine neue Branche anmelden oder das irgendwie gesondert angeben? Was muss ich sonst beachten?

Antwort

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Einzelunternehmerin ausüben, so wird jede weitere selbständige Tätigkeit, die ebenfalls als Einzelunternehmen ausgeübt wird, umsatzsteuerlich als ein einziges Unternehmen geführt. Für die zweite Tätigkeit müssten Sie nur dann keine Umsatzsteuer abführen, wenn diese steuerfrei ist oder der Kleinunternehmerregelung unterliegt.

Die Kleinunternehmerregelung für die zweite Tätigkeit können Sie jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn eine der beiden Tätigkeiten von Ihnen nicht als Einzelunternehmen sondern z.B. als GmbH, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, o.ä. angemeldet wird. Es ist allerdings die Frage, ob sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand lohnt.

Ansonsten zählen auch die Umsätze der Nebentätigkeit zu Ihren umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und sind ebenso der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
September 2017

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