Gutschrift statt Rechnung: Umsatzsteuer?
Frage
Ich arbeite freiberuflich als Journalistin. Ich stelle keine Rechnungen, sondern erhalte Gutschriften. Mein zuständiger Zeitungsverlag weist die Gutschriftbeträge mit Brutto = Netto aus. Zurzeit bin ich ohnehin noch unter 7.500 Euro Jahresumsatz und von daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Werde ich mit Überscheiten der 7.500 Euro-Grenze umsatzsteuerpflichtig trotz dieser Brutto = Netto-Gutschriften oder werde ich nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn ich selbst Rechnungen stelle?
Antwort
Unabhängig ob erwirtschafteter Umsatz per Rechnung oder Gutschrift ergibt sich die gleiche umsatzsteuerrechtliche Folge.
Solange man im Vorjahr die Umsatzgrenze von momentan 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im jeweilig aktuellen Jahr die Umsatzgrenze von momentan 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt, gilt man als „Kleinunternehmer“ und muss keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Solange man im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet, braucht man, ohne freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, keine Umsatzsteuer abzuführen.
Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
März 2019
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