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Gründercoaching Deutschland: Umsatzsteuer wie verbuchen?

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Frage

Im Jahr 2012 habe ich ein Gründercoaching in Anspruch genommen. Da ich aus der Arbeitslosigkeit gegründet habe, wurden 90% des Honorars von der KfW übernommen. Aufgrund der Abtretungsvereinbarung hat die KfW den Anteil direkt übernommen. Ich habe lediglich eine Rechnung über 10% des Honorars - aber 100% der USt - erhalten. Dies führt nun dazu, dass in meiner EÜR für das Jahr 2012 das Verhältnis Betriebsausgaben und geleistete USt-Vorauszahlung ("abziehbare Vorsteuer") nicht ganz stimmt. Es sind zwar nur Gesamtsummen und natürlich sind darunter auch Ausgaben ohne USt, da ich aber freiberuflich tätig bin, sind Umsatz und Ausgaben insgesamt überschaubar - d.h. die "recht hohe" Vorsteuer fällt meiner Meinung nach schon auf. Soll ich der EÜR eine Erklärung zu dem Sachverhalt beifügen? Wenn ja, in welcher Form? Oder ist es letztlich für das Finanzamt doch irrelevant, da solche Schieflagen häufiger vorkommen können und sie keine gesonderte Prüfung oder Nachfragen nach sich ziehen.

Antwort

Ihre Bedenken bestehen zu Recht. Das Finanzamt erstellt grundsätzlich eine "Umsatzsteuerverprobung". Ihre Darstellung ist in sich schlüssig, so dass ich Ihnen empfehle, die entsprechende Rechnung beizulegen. Die Umsatzsteuerverprobung wird aber noch schlüssiger, wenn Sie die Einnahmen (Zuschuss KfW) nicht mit den Kosten saldieren, sondern den Zuschuss als Einnahmen und die Kosten des Coaches ungekürzt als Ausgaben in der EÜR ausweisen.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2013

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