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Gewürze einführen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich bin Gründerin und möchte Gewürze aus Madagaskar direkt an die Kunden in Deutschland liefern. Meine Kunden sind große Unternehmen. Soll ich Umsatzsteuer an die Kaufpreise hinzufügen oder nicht? Wenn ja - wie viel bitte?

Antwort

Wenn Sie Gewürze an die Kunden in Deutschland verkaufen, führen Sie eine steuerbare Lieferung i.S.d. §3(1) UStG aus.

Ob Sie auf der Rechnung den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen, ist abhängig davon:

  • ob Sie Kleinunternehmer sind: In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt die Umsatzsteuer auszuweisen.
  • ob Sie Unternehmer sind: In dem Fall, gemäß ordnungsgemäßer Rechnung, müssen Sie auf der Rechnung den Steuersatz und den Steuerbetrag gesondert ausweisen.

Allerdings müssen Sie auch darauf achten, dass einige Gewürze dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Heiny & Partner PartGmbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
September 2015

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