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Gewerbetreibender im sozialen Bereich: Umsatzsteuererstattung?

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Frage

Wann und in welcher Form bekomme ich als Gewerbetreibender im sozialen Bereich, die bei Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer zurück? Meine Ausgangsrechnungen beinhalten keine Umsatzsteuer.

Antwort

Als Gewerbetreibender im sozialen Bereich sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund können Sie keine Vorsteuer abziehen.

Ebenso verhält es sich bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juli 2019

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