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GbR mit Kleinunternehmerregelung: Mehrwertsteuer?

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Frage

Wir haben uns kürzlich mit einer GbR selbständig gemacht, um ein Kino zu betreiben. Wir haben bei der Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung optiert. Nun ist die Filmmietenabrechnung fällig, also die Rechnung vom Verleih für den Film. Normalerweise ist es so, dass die Bruttoeinnahmen um die Mehrwertsteuer reduziert werden und davon der Verleihanteil berechnet wird. Im Anschluss wird die Mehrwertsteuer wieder dazugerechnet. Darf ich, wegen der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer abziehen und muss den Verleihanteil direkt vom Brutto berechnen?

Antwort

Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind Ihre Bruttoeinnahmen gleich Ihre Nettoeinnahmen, d.h. Sie dürfen, wie Sie bereits richtig vermutet haben, keine Umsatzsteuer abziehen. Die Bemessungsgrundlage für den Verleihanteil ist also stets die Summe Ihrer Bruttoeinnahmen.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in Ihren Ausgangsrechnungen sowie in Belegen über Gutschriften, die Sie erhalten, keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf, da Sie diese ansonsten an das Finanzamt schulden.

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
September 2014

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