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Fahrräder aus Holland importieren: Umsatzsteuer?

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Frage

Ich betreibe einen Einzelhandel und kaufe u.a. Fahrräder aus Holland ein. Der Händler hat meine USt-IdNr., dementsprechend weist er auf seiner Rechnung keine MwSt aus. Ich verkaufe diese Räder nun in Deutschland für beispielsweise 1.300 Euro Brutto. Ist das ein Fall für Differenzbesteuerung oder muss ich tatsächlich 19% von 1.300 Euro als Umsatzsteuer rechnen?

Antwort

Nein, das ist kein Fall der Differenzbesteuerung! Diese kommt nur für bestimmte Gebrauchtartikel zum Zuge, wenn der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen kann.

Bei dem Einkauf im EG-Ausland müssen Sie auf den Einkauf die sogenannte "Erwerbsteuer" an das deutsche Finanzamt zahlen und können diese unter den allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegenrechnen, so dass dieser Vorgang nur in Ihrer Buchhaltung abgebildet wird!

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2014

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