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Erziehungs- und Familienhilfe anbieten: umsatzsteuerpflichtig?

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Frage

Ich bin Erzieherin und möchte mich im Rahmen der Erziehungs- und Familienhilfe selbständig machen. Ist meine Dienstleistung (Beratung, Fahrdienste, Nachhilfe ...) umsatzsteuerpflichtig? Wird mein Angebot steuerlich unterschiedlich bewertet?

Antwort

Ihre Tätigkeit ist umsatzsteuerpflichtig; allerdings können Sie als sog. Kleinunternehmer bis 17.500 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Eine Differenzierung Ihrer Tätigkeit ist entbehrlich.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2013

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