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Einnahmen aus Supervision mehrwertsteuerfrei?

Frage

Meine Frau ist psychologische Psychotherapeutin und anerkannte Supervisorin. Sind die Einnahmen aus der Supervision genauso wie die Einnahmen aus Psychotherapie grundsätzlich mehrwertsteuerfrei?

Antwort

Eine Umsatzsteuerbefreiung von Supervisionsleistungen kommt nur im Rahmen des § 4 Nr. 14 UStG oder § 4 Nr. 21 UStG (Lehrsupervision) in Betracht. Hier kommt es nicht auf den Ort, sondern auf die Art der Leistung an. Je nach Art und Umfang der Leistung kann es zu Abweichungen in der steuerlichen Konsequenz kommen. Hier können deutsches Recht und EuGH-Rechtsprechung voneinander abweichen.

Sollte es sich bei der Leistung im Pflegeheim um die faktisch gleiche Leistung aus der Psychotherapie handeln, sollten sich auch dieselben steuerlichen Konsequenzen ergeben. Da aber gerade in diesem Bereich strenge Begünstigungsvoraussetzungen gegeben sind und ich Ihren konkreten Sachverhalt nicht kenne, ist es ratsam einen Steuerberater aufzusuchen, um diesen Sachverhalt detailliert zu analysieren.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Januar 2020

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