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Einnahmen als Spenden abführen: Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte zusammen mit zwei Freunden ein Unternehmen gründen. Wir wollen Spendengelder durch Online-Marketing / Werbung sammeln. 90 Prozent der Einnahmen sollen dann monatlich gespendet werden und 10 Prozent als Profit einbehalten. Die Rechtsform ist noch nicht geklärt. Wie verhält es sich mit den Steuern, müssen wir Steuern vom Umsatz zahlen (da ja 90 Prozent gespendet werden sollen) oder nur vom Gewinn (welche nur 10 Prozent sind)?

Antwort

Es kann sein, dass ich nicht der zuständige Sachverständige für diese Frage bin. Ich versuche, Ihren Sachverhalt so zusammenzufassen, wie ich ihn verstehe und dann eine Antwort darauf zu geben:

Bei Ihnen können Kunden Online-Werbung platzieren und zahlen dafür. Sie wollen allerdings nicht viel damit verdienen, sondern geben 90% als Spenden weiter, ich gehe davon aus an eine gemeinnützige Organisation.

Wenn der Sachverhalt so liegt und die "Kleinunternehmerreglung" nicht greift (wegen Umsatzgrenze p.a. 17.500 Euro) und/oder die Kunden sind alle MwSt-pflichtig und erhalten Rechnungen mit MwSt, sind von den Einnahmen zunächst 19% MwSt an das Finanzamt abzuführen. Für die Kosten Ihres Unternehmens (sogen. Vorumsätze) können Sie die in Rechnung gestellte MwSt davon absetzen. Wenn nun von dem Netto-Einnahmen die Kosten abgesetzt sind und 90 % davon gespendet werden, sind bei Spenden an gemeinnützige Organisationen die Höchstbeträge des § 10b EStG zu beachten, 20 % der Gesamtbetrag der Einkünfte oder 4 Promille von Summe Umsatz und Löhne und Gehälter. Das würde in Ihrem Fall dazu führen, dass nicht alle Spenden abzugsfähig sind, und deshalb zu schlechten steuerlichen Werten führen würden.

Eine freiwillige Spende ist zunächst keine Betriebsausgabe, und wenn - dann beschränkt abzugsfähig. Ertragsteuern sind nur vom Gewinn (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben) zu entrichten.

Mir fehlen bei Ihrem Geschäftsmodell, denn es muss ja eines dahinterstecken, noch weitergehende Informationen, wieso und warum. Mir erschließt sich der Sinn noch nicht, was gewollt ist. In der Regel will man ja Einkommen generieren. Wenn nicht, muss man in Richtung Gemeinnützigkeit gehen.

Also wichtig ist, was für einen Vertrag der Kunde mit Ihnen abschließt und was vereinbart ist. Evtl. verpflichtet er sich ja, einen bestimmten Betrag für die Online-Werbung zu bezahlen und zusätzlich einen Betrag zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Vereins zu spenden, Sie für diesen Teil nur durchlaufend verantwortlich sind.

Sie sehen aus meinen Ausführungen, dass Ihre Frage so nicht beantwortet werden kann. Ich hoffe dennoch etwas zur Klarstellung beigetragen zu haben.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2014

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