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Beraterin für gemeinnützige Organisationen: Umsatzsteuersatz?

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Frage

Ich arbeite als freiberufliche Beraterin, mitunter aber auch als Trainerin in gemeinnützigen Organisationen. Wenn ich ein Training durchführe oder als Teamerin bei einem Seminar einer gemeinnützigen Organisation mitarbeite, gilt dann der Umsatzsteuersatz von 19% oder gilt ein verringerter Satz?

Antwort

Der Steuersatz für die Umsätze aus einer Trainertätigkeit beträgt 19%.

Die gemeinnützige Organisation an sich führt vergünstigte Umsätze aus, die lediglich einem Steuersatz von 7% unterliegen.
Diese Vergünstigung ist jedoch nicht auf die Leistungen an die Organisation anzuwenden, sondern für die Leistungen, die von der Organisation erbracht werden.

Eine Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetzt liegt ebenfalls nicht vor.

Lediglich für die Einkommensteuer kann man hier eine Vergünstigung im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale prüfen.
Sofern diese Tätigkeit als nebenberuflich angesehen wird und es sich um eine Tätigkeit als Trainer, Lehrer, Dozent oder ähnliches handelt, sind diese Umsätze in der Einkommensteuer bis zur Höhe von 2.400,00 Euro steuerfrei.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
Oktober 2014

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