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Aufträge über Upwork bearbeiten: Umsatzsteuer?

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Frage

Wie wird die Freelancer-Plattform Upwork.com bzgl. der Umsatzsteuer behandelt? Die Auftraggeber werden nur mit Vor-/Nachname und Land angezeigt. Eine Adresse und eine Steuernummer werden nicht angegeben. Dies ist Teil des Geschäftsmodells, da ansonsten der Auftragnehmer die Plattform umgehen kann. Upwork stellt dem Freiberufler zwei Rechnungen aus. Eine Rechnung von Upwork bzgl. Vermittlungsdienstleistung an den Freiberufler mit Hinweis auf Reverse-Charge. Eine zweite Rechnung im Namen des Freiberuflers (Name, Adresse und USt-IdNr.) an den Auftraggeber (enthält nur Vor-/Nachname und Land). Auf was muss ich achten, wenn ich die Plattform nutzen möchte?

Antwort

Das Geschäftsmodell in der von Ihnen dargelegten Form lässt vermuten, dass die Plattform in Ihrem Namen auftritt. Für die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung ist aber die genaue Anschrift erforderlich, da die USt-IdNr. von Ihnen überprüft und vom Bundesamt bestätigt werden muss. Weitere Informationen (Bestätigung ausländische USt-IdNr.) finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST).

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
September 2020

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