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Apps über Google Playstore verkaufen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich möchte in ein paar Wochen eine App im Google Playstore veröffentlichen. Nun bin ich etwas irritiert bezüglich der abzuführenden Umsatzsteuer. Für viele Länder übernimmt ja Google diesen Vorgang schon. Nur bleiben da leider noch einige Länder offen. Was ist nun also, wenn z.B. jemand aus der Schweiz oder aus Japan die App kaufen. Ich kann doch nicht ernsthaft für jeden Verkauf schauen von wo der Käufer kommt und in jedem dieser Länder einzeln bezüglich der Umsatzsteuer aktiv werden. Vielleicht haben Sie ja einen Tipp oder etwas Lektüre wie diesbezüglich vorzugehen ist.

Antwort

Es handelt sich bei Ihrer Leistung um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung.

Daher gilt es vier Fälle zu unterscheiden:
Fall 1
Empfänger ist Privatkunde mit Sitz in der EU.
Hier gibt es die Möglichkeit des Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens.
Umsätze innerhalb der EU werden an eine Stelle gemeldet und müssen nicht im jeweiligen Mitgliedstaat abgeführt werden.

Fall 2
Empfänger ist Unternehmer mit Sitz in der EU.
Hier greift §13b UStG. Der Empfänger muss die Umsatzsteuer abführen.

Fall 3
Empfänger ist Privatkunde mit Sitz im Drittland.
Es muss geprüft werden, ob es im Drittland das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG ebenfalls gibt, sonst ist eine Registrierung notwendig.

Fall 4
Empfänger ist Unternehmer mit Sitz im Drittland.
Hier gilt ebenfalls die Regelung wie in Fall 3 beschrieben.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
August 2017

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