Antwort
Ich kenne die vertraglichen Details zwischen Ihnen und Google nicht. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre Vertragspartner nicht die einzelnen Käufer Ihrer App sind, sondern Google Wallet mit Sitz in den USA. In dem Fall muss man unterscheiden:
1. Ihre Leistung Google gegenüber
Es handelt sich bei Ihrer Leistung um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung. Für diese gilt seit dem 1.1.2015, dass sie dort erbracht wird, wo der Empfänger der Leistung ansässig ist, also in den USA. Damit unterliegen Ihre Leistungen nicht der deutschen Umsatzsteuer.
Wäre ein europäisches Teilunternehmen von Google Ihr Vertragspartner, beispielsweise der häufig als Vertragspartner fungierende irische Unternehmensteil, müssten Sie die Umsatzsteuer in dem entsprechenden Ansässigkeitsstaat dieses Teilunternehmens unter Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer anmelden und abführen.
So aber wird Ihre Leistung in den USA erbracht. Leider habe ich keine Informationen darüber, wie die steuerliche Behandlung dort ist.
2. Googles Leistung den Endkunden gegenüber
Auf einer Informationsseite von Google (https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000) habe ich folgende Angabe gefunden: "Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google ab dem 1. Januar 2015 dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Umsatzsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen." Das entspricht dem oben Geschriebenen, denn Ort der Leistung ist für Google dort, wo die Endkunden ansässig sind. Für diese Leistungen entstehen Ihnen keine steuerlichen Pflichten.
Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2015