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Wissenschaftlicher Mitarbeiter: selbständige Nebentätigkeit steuerfrei?

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Frage

Ich bin Diplom-Informatiker und in Vollzeit an einer Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Ich möchte gerne eine Dozententätigkeit an einer Hochschule im Rahmen von jährlich ca. 2.500 Euro annehmen. Dies wäre eine Nebentätigkeit. Zudem würde ich gerne für ein Online-Portal auch Material für eine Lehrstunde erarbeiten. Sind dies freiberufliche Tätigkeiten? Bis zu welchem Betrag ist dies steuerfrei und muss ich dies beim Finanzamt melden bzw. wie muss ich bei der Meldung vorgehen? Der Arbeitgeber ist mit einer Nebentätigkeit einverstanden.

Antwort

Leider sind die Nebentätigkeiten nicht steuerbefreit und unterliegen in voller Höhe (nach Abzug der Betriebsausgaben) der Einkommensteuer. Wollen Sie die Unterrichtsmaterialien selber über das Online-Portal vertreiben? Dann handelt es sich unstreitig um gewerbliche Tätigkeiten. Oder erstellen Sie nur die Unterrichtsmaterialien? Dann könnte man die Tätigkeit als schriftstellerisch bezeichnen und das wäre freiberuflich.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer sind Sie bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro p.a. als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2017

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